Geltungsbereich Die Lieferung, Leistung und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Aufragnehmer sie schriftlich bestätigt.
Preis, Angebot und Zahlung Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber die den eingeplanten zeitlichen Aufwand überschreiten können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Entwurfs und Rapportierungsaufwand werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.
Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen, übertragene Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.
Der Auftragsnehmer fakturiert bei Sammelaufträge am Ende eines Monats für gelieferte Daten.
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Lieferzeiten Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine zugesagt wurden.
Beanstandungen/ Gewährleistung Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifenerklärung auf den Auftraggeber über. Beanstandungen wegen offensichtlichen Mängel sind unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftragnehmer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung verpflichtet. Die Haftung des Auftragnehmers für des zu weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses besteht nur im Fall von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. Bei Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Beigestellte Materialien und Daten Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Muster verwendet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzung der Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtsstand, für Rechtsstreitigkeiten über alle Verhältnisse, die in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers.